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Haushaltshilfe

Haushaltshilfe nach §45b SGB XI

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
 

Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können nach § 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro beanspruchen.
Eine Haushaltshilfe bietet Unterstützung bei den täglichen Aufgaben im Haushalt. Sie hilft Senioren, älteren Menschen und Pflegebedürftigen beispielsweise beim Putzen oder Kochen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für diese Unterstützung von der Krankenkasse oder Pflegekasse übernommen werden, insbesondere wenn der Betroffene einen anerkannten Pflegegrad hat.

Wenn Sie aufgrund körperlicher Einschränkungen als älterer Mensch oder Pflegebedürftiger Unterstützung im Haushalt benötigen, bietet sich eine Haushaltshilfe an. Diese übernimmt die anfallenden Aufgaben im Haushalt, die Ihnen als Senior oder Ihren Angehörigen viel Zeit und Kraft abverlangen oder die Sie nicht mehr eigenständig erledigen können.

Die Dienstleistung entlastet somit nicht nur ältere Menschen und Pflegebedürftige, sondern auch ihre pflegenden Angehörigen.

Was sind die Aufgaben einer Haushalthilfe? 
 

Eine Haushaltshilfe übernimmt je nach Bedarf unterschiedliche Erledigungen im Haushalt.
Zu den typischen Haushaltshilfe-Aufgaben gehören unter anderem: 

 

  • Mahlzeiten zubereiten

  • Räumlichkeiten reinigen

  • Einkaufen

  • Wäsche waschen und bügeln

  • Leichte Gartenarbeit

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Ambulante Haus- und Krankenpflege Simone Radloff
Mozartstraße 2b
29683 Bad Fallingbostel
Germany
+49 (0) 5162 91330
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